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Erscheinung:20.07.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz fivatrade.com und elitesharebroker.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Websites

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites fivatrade.com und elitesharebroker.com. Nach Erkenntnissen der BaFin werden darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Inhalte auf den Websites sind dabei nahezu identisch.

Deren Betreiber, die unter den Bezeichnungen Fiva Trade und Elite Share Broker auftreten, verweisen auf vermeintliche Geschäftssitze unter anderem in den USA, in Kanada und im Vereinigten Königreich.

Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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