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Erscheinung:26.07.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz limbofinance.ltd: BaFin ermittelt gegen Limbo Finance

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Limbo Finance. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen auf seiner Website limbofinance.ltd an.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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