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Erscheinung:04.08.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz cryptonics.net: BaFin ermittelt gegen den Betreiber

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cryptonics.net. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung Cryptonics auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Als Unternehmenssitz wird Amsterdam, Niederlande, angegeben. Telefonisch erreichbar ist der Betreiber nach eigenen Angaben hingegen über eine britische Rufnummer. Bei der Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden soll das Recht der Seychellen gelten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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