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Erscheinung:21.08.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Bitfastfx.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website bitfastfx.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch kontaktiert. Ihnen werden Auszahlungen vorgetäuschter Gewinne in Aussicht gestellt, wenn sie eine „Vorauszahlungssteuer“ zahlen und an einem „Verifizierungsverfahren“ teilnehmen. Die vermeintlichen Gewinne stammen angeblich aus Investitionen auf anderen Handelsplattformen. Die beschriebenen Auszahlungen erfolgen jedoch nicht.

Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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