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Erscheinung:11.09.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz fxelit.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der FXELIT. Nach ihren Erkenntnissen bieten die bislang unbekannten Betreiber der Website fxelit.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber bieten darüber die Eröffnung eines Handelskontos an und zeigen exorbitante Gewinne auf, die zu weiteren Einzahlungen animieren. Diese Gewinne werden jedoch nicht ausgezahlt. Stattdessen werden die als Kryptowährung eingezahlten Kundengelder auf externe, tätereigene Wallets weitergeleitet.

Auf der Website legitimieren sich die Betreiber mit angeblichen „Zertifikaten“ von nichtexistierenden Aufsichtsbehörden. Dabei nutzen sie unerlaubt auch das Logo der BaFin.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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