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Erscheinung:18.09.2023 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte de-ksm.com: BaFin ermittelt gegen die DE-Krypto Security Management LTD

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website de-ksm.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet die DE-Krypto Security Management LTD dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Alternativ tritt das Unternehmen dabei unter der Bezeichnung DE-KSM LTD auf.

Auf der Website wird als Unternehmenssitz eine Adresse in London, Vereinigtes Königreich, angegeben. Darüber hinaus erklärt die Betreibergesellschaft, von der Crypto Conduct Authority zertifiziert zu sein. Bei der Crypto Conduct Authority handelt es sich jedoch weder um eine national noch supranational mandatierte bzw. legitimierte Aufsichtsbehörde. Eine Eintragung im britischen Unternehmensregister (Companies House) lässt sich nicht feststellen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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