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Erscheinung:18.09.2023 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte BaFin ermittelt gegen Betreiber der Websites pos-mining.co, pos-mining.io und pos-mining.org

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den identischen Websites pos-mining.co, pos-mining.io und pos-mining.org. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet deren unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Auf den Websites lassen sich keine Hinweise auf den Namen des Betreibers oder auf seinen Geschäftssitz bzw. seine Geschäftsadresse finden. Ein Impressum ist nicht vorhanden.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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