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Erscheinung:19.09.2023 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte sparprime.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website sparprime.com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten deren bislang unbekannten Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website unterschiedliche Handelskonten eröffnen. Die Betreiber werben mit exorbitanten Gewinnen, die zu weiteren Investitionen animieren. Die Gewinne werden jedoch nie ausgezahlt. Die Einzahlungen erfolgen über Fremdkonten oder in Kryptowährung und werden unmittelbar weitertransferiert. Die versprochene Zuweisung zur Kundenanlage erfolgt aber nicht.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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