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Erscheinung:15.11.2023 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte assets-hal.digital: BaFin ermittelt gegen Digital Assets Hal und warnt vor Identitätsdiebstahl

Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin bieten die Betreiber der Website assets-hal.digital ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Zudem erwecken sie den Eindruck, dass die Website dem bei der BaFin registrierten Kryptoverwahrer Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH gehört. Das ist falsch, es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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