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Erscheinung:17.11.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor einem Identitätsdiebstahl zulasten der Blueport, Inc.

Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin nutzen unbekannte Täter den Namen Blueport, Inc., um unaufgefordert an Verbraucherinnen und Verbraucher heranzutreten. Dabei handelt es sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten des gleichnamigen US-amerikanischen Unternehmens.

Die Betrüger kontaktieren ihnen bekannte Kundinnen und Kunden, denen sie bereits nichtexistente Aktien vermittelt haben. Die Täter bieten erneut ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Für ihre Tätigkeiten verweisen sie auf die Websites blueport24.eu und blueport24.com.

Auf den beiden Websites werden fälschlicherweise die Registrierungsnummer und Geschäftsadressen der in Massachusetts, USA, registrierten Gesellschaft Blueport, Inc. angegeben. Darüber hinaus werden dort weitere Anschriften in Schweden und im Vereinigten Königreich genannt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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