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Erscheinung:06.12.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz thebobcoin-Token: BaFin warnt vor dasbob Vertriebs GmbH

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der in Hamburg ansässigen dasbob Vertriebs GmbH. Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen thebobcoin-Token auf seiner Website thebobcoin.io verkauft und damit ohne Erlaubnis das E-Geld-Geschäft betreibt. Zudem verdächtigt die BaFin das Unternehmen, eine thebobcoin-Wallet anzubieten und damit ohne Erlaubnis das Kryptoverwahrgeschäft zu erbringen.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin beruht auf § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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