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Erscheinung:12.12.2023, Stand:geändert am 24.01.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Zwide AG: Keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und Wertpapierinstitutsgesetz

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die Zwide AG mit Sitz in Wetzikon, Schweiz, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierinstitutsgesetz zum Erbringen von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland hat.

Aktualisierung (24. Januar 2024):

Inzwischen weist auch die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma auf die Tätigkeiten der Zwide AG hin. Die Meldung der Finma enthält für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher ergänzende Informationen zu einem Identitätsmissbrauch.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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