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Erscheinung:04.01.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz coinmarkupp.com: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website coinmarkupp.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Der Betreiber der Website ist nicht eindeutig identifizierbar. Er tritt nur unter dem Namen Coinmark auf und nennt keine Rechtsform. Ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Als Geschäftssitz wird lediglich Kanada angegeben, eine vollständige Geschäftsadresse fehlt. Angeblich verfügt der Betreiber zudem über weitere Niederlassungen in Ost-Asien.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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