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Erscheinung:17.01.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz doublecapitals.com: BaFin dehnt Ermittlungen aus

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Ermittlungen gegen den Betreiber der Website doublecapitals.com ausgeweitet. Wie nunmehr bekannt geworden ist, tritt die im österreichischen Graz ansässige NordHiTech LTD gegenüber Kundinnen und Kunden als verantwortlicher Betreiber der Website auf.

Eine Eintragung im österreichischen Unternehmensregister konnte für die beschriebene Gesellschaft nicht festgestellt werden. Die NordHiTech LTD verfügt über keine Erlaubnis, in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Die BaFin hatte am 15. November 2023 informiert, dass sie gegen den Betreiber der Website doublecapitals.com ermittelt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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