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Erscheinung:19.03.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Ceros Media Group Sàrl: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 5. März 2024 angeordnet, dass die im luxemburgischen Remich und in Bad Homburg ansässige Ceros Media Group Sàrl ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Sie hat dafür keine Erlaubnis.

Das Unternehmen hat mit Anlegerinnen und Anlegern „Genussrechtsverträge“ abgeschlossen und dabei Gelder in erheblichem Umfang entgegengenommen. Sie betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Ceros Media Group Sàrl ist verpflichtet, die ohne Erlaubnis angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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