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Erscheinung:19.03.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz steemwin.com: BaFin ermittelt gegen Steem

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Online-Handelsplattform Steem. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet deren Betreiber auf seiner Website steemwin.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaub-nis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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