Erscheinung:22.03.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin untersagt „Konvent zur Reformation Deutschlands – Die Goldene Mitte“ Finanztransfergeschäft
Die Finanzaufsicht BaFin hat dem nicht-rechtsfähigen Verein „Konvent zur Reformation Deutschlands – Die Goldene Mitte“ am 12. März 2024 untersagt, auf eigenen Konten für Herrn Fitzek bestimmte Gelder anzunehmen. Der Verein hat das unerlaubte Geschäft abzuwickeln. Der Verein ist angewiesen, sich auch anderweitig nicht weiter in Fitzeks unerlaubtes Einlagengeschäft einbinden zu lassen.
Der Verein nahm für Herrn Fitzek bestimmte Gelder an. Herr Fitzek hatte zuvor über seine Internetseite um „Euro-Spenden“ geworben, die auf das Konto des nicht eingetragenen Vereins überwiesen werden sollten. Damit betreibt der Verein unerlaubt das Finanztransfergeschäft. Zugleich unterstützt er damit Herrn Fitzek bei dessen Einlagengeschäft.
Die BaFin hatte bereits mit bestandskräftigem Bescheid vom 26. November 2014 Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann (c/o Curator AG, Niederlassung Nürnberg, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg) als Abwickler dieser unerlaubten Geschäfte des Herrn Fitzek bestellt. Indem der nicht eingetragene Verein für Herrn Fitzek bestimmtes Geld auf seinem Geschäftskonto annimmt und verwahrt, entzieht er dem Abwickler für die Abwicklung des Einlagengeschäfts des Herrn Fitzek benötigte finanzielle Mittel.
Das Kontoguthaben wird zur Abwicklung des von Herrn Fitzek unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an den bestellten Abwickler ausgekehrt.
Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.