Erscheinung:25.03.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Xeventy bzw. Xe7enty: BaFin warnt vor der Website xeventy.net
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Xeventy bzw. Xe7enty. Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannte Betreiber auf der Website xeventy.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste anbieten. Im Rahmen eines Initial Coin Offerings (ICO) wird ein XeventyCoin (XVT) genannter ERC-20-Token zum entgeltlichen Erwerb angeboten. XVT soll - nach Errichtung einer digitalen Plattform - gegen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste eingetauscht werden können.
Auf der Website wird behauptet, Xeventy habe seinen Sitz in Berlin und werde von der BaFin beaufsichtigt. Das ist nicht der Fall. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und verfügt auch über keine Erlaubnis der BaFin.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.