Erscheinung:26.03.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Taurumax: BaFin warnt vor der Website taurumax.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Taurumax. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen mit angeblichen Sitzen in Frankfurt am Main und Wien auf seiner Website taurumax.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen an. Über die Website können angeblich Handelskonten für Geschäfte mit CFDs (Differenzkontrakte) eröffnet werden.
Das Unternehmen behauptet, reguliert zu sein. Das ist nicht der Fall.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.