Erscheinung:17.05.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz havenhold.de: BaFin warnt vor Havenhold/Havenhold GmbH
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Havenhold/Havenhold GmbH. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website havenhold.de Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten. Entgegen den Angaben auf der Website wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.