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Erscheinung:03.06.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz jpmbroker.com und jpmbroker.io: BaFin ermittelt gegen JPM Broker

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websiten jpmbroker.com und jpmbroker.io. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websiten ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Auf der Website treten die Betreiber unter der Bezeichnung JPM Broker auf und bieten dort den Handel mit verschiedenen Finanzinstrumenten an. JPM Broker mit angeblichem Geschäftssitz in Großbritannien wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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