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Erscheinung:18.07.2024, Stand:geändert am 11.12.2024 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte UnoCoin: BaFin warnt vor den Websites unocoin.de und unocoin.digital

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von UnoCoin. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Websites unocoin.de und unocoin.digital ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Die Websites sind inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat: barclaysag.com, stocket.net, broker-edge.co, finanzeno.com, bitinvesting8.com, equityexperts.pro, bybitprofit.io und qontigo.life.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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