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Erscheinung:26.07.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Prime Ltd: BaFin warnt vor den Websites primeltdinc.global und primeltdinc.pro

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Prime Ltd mit angeblichen Geschäftssitzen in Toronto, Kanada, und Frankfurt am Main. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Websites primeltdinc.global und primeltdinc.pro ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die Betreiberin behauptet wahrheitswidrig, über eine Reihe von Erlaubnissen zu verfügen, unter anderem von einer nicht existierenden kanadischen Aufsichtsbehörde.

Die Ontario Securities Commission, die Börsenaufsichtsbehörde der kanadischen Provinz Ontario, veröffentlichte bereits eine Klarstellung bezüglich der fiktiven Aufsichtsbehörde und eine Warnung zu Prime Ltd.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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