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Erscheinung:14.08.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Meier + Partner Vermögensverwaltung AG: BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und -beratung an

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. Juni 2024 angeordnet, dass die im schweizerischen Wängi ansässige Meier + Partner Vermögensverwaltung die Anlagevermittlung und -beratung in Deutschland sofort einstellen muss. Sie erbringt diese ohne Erlaubnis.

Das Unternehmen empfiehlt Kundinnen und Kunden den Kauf bestimmter Aktien. Zudem bietet es an, im weiteren Verlauf seine Kundschaft auch über vorteilhafte Gelegenheiten zum Verkauf dieser Aktien zu informieren.
Die Anordnung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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