Erscheinung:09.09.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Betreibern der Website florentinaswiss.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website florentinaswiss.com. Darüber bieten die unbekannten Betreiber nach Erkenntnissen der Aufsicht Kundinnen und Kunden die Vermittlung von Festgeldern bei internationalen Banken an. Sie haben keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Als Betreiber der Website wird die Gesellschaft Florentina AG genannt, die bei der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA registriert ist. Der BaFin liegen keinerlei Hinweise darauf vor, dass die Florentina AG tatsächlich verantwortlich ist für die Website; es dürfte sich um einen Identitätsdiebstahl handeln.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.