Erscheinung:24.09.2024, Stand:geändert am 24.03.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz arrowfortune.com: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website arrowfortune.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber Arrow Fortune Limited dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Arrow Fortune Limited gibt auf ihrer Website einen Geschäftssitz in London, Vereinigtes Königreich, an. Zudem erklärt die Gesellschaft, auf St. Vincent und die Grenadinen eingetragen zu sein. Weiterhin behauptet sie, unter anderem durch die BaFin reguliert zu sein; dies trifft jedoch nicht zu.
Wie jetzt bekannt geworden ist, betreibt die Arrow Fortune Limited nunmehr auch die völlig identische Website arrowfortune.net, vor der die BaFin ebenfalls warnt.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.