Erscheinung:27.09.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Avos Finance: BaFin warnt vor Websites avos-finance.com und avos-finance.ltd
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Avos Finance. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Websites avos-finance.com und avos-finance.ltd in Deutschland ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.