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Erscheinung:28.10.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz spar-inc.com: BaFin ermittelt gegen Spar International Inc.

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Spar International Inc. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website spar-inc.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine Spar International Inc. wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Zuvor agierte das Unternehmen über die Website spar24check.com.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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