Erscheinung:04.11.2024 | Thema Prospekte, Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte Capital Impact Corp: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum angeblichen Erwerb von Aktien der Zazoon AG
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Capital Impact Corp. Die Gesellschaft erbringt unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Dazu hat sie keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Konkret bietet die Gesellschaft Anlegerinnen und Anlegern an, bei ihr Aktien der Zazoon AG kaufen zu können. Der für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erforderliche Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) liegt nicht vor.
Die Capital Impact Corp tritt im Internet über ihre Website capitalimpactcorp.com auf. Dort nennt sie als Unternehmenssitz North Vancouver, Kanada.
Zum Hintergrund:
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot von Zazoon-Aktien liegt kein von der BaFin gebilligter gültiger Wertpapierprospekt vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte prüfen.
Außerdem benötigen Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Wertpiere anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.