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Erscheinung:08.11.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz „PREXEDIT KREDIT“: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website prexedit.com

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass „PREXEDIT KREDIT“, Betreiber der Website prexedit.com, nach dem KWG keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Website rechtfertigt die Annahme, dass der Anbieter unerlaubt Bankgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland betreibt, indem er Online-Kredite verschiedener Art anbietet. Neben dem „Kreditvertrag“ sei eine sogenannte Kreditversicherungsbescheinigung zu unterzeichnen.

Der Anbieter tritt auf der Seite lediglich unter der Bezeichnung „PREXEDIT KREDIT“ auf. Als Geschäftssitz wird auf der Website die Adresse „Orsenhauser Str. 6, 88483 Burgrieden“ angegeben. Dem Internetauftritt fehlen zudem sowohl ein Impressum als auch Hinweise auf die Rechtsform des Anbieters.

Anbieter von Bankgeschäften in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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