Erscheinung:20.11.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt
Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Sie wenden sich telefonisch und per E-Mail an Verbraucherinnen und Verbraucher und behaupten, das Angebot stamme von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH. Dies trifft nicht zu. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die BaFin beaufsichtigt auch nicht die Eröffnung von Handelskonten für ein Bitcoin Synergy-Projekt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat in dem Zusammenhang bereits vor dem TradingAix-Handelsprojekt und dem Max income AI-Projekt gewarnt.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.