Erscheinung:21.11.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz zinsring.com: BaFin warnt vor der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Zins Ring oder auch Zinsring. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website zinsring.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen betreiben.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.