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Erscheinung:02.12.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Website falcon-vip.de

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten der angeblichen FALCON Vermögensverwaltung AG über die Website falcon-vip.de. Am 21. November 2024 hatte die BaFin bereits auf die missbräuchliche Verwendung der Identität der vormals von der BaFin beaufsichtigten FALCON Vermögensverwaltung AG hingewiesen. Dabei hat die BaFin vor Angeboten über die Website falcon-vermoegensverwaltung.de gewarnt.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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