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Erscheinung:12.12.2024 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte bnsbit.com, bnsbit.biz, bnsbit.online, bnsbit.uk und bnsbit.xyz: BaFin warnt vor Websites

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites bnsbit.com, bnsbit.biz, bnsbit.online, bnsbit.uk und bnsbit.xyz. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Der Betreiber der Websites tritt lediglich unter der Bezeichnung Bnsbit auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keine Angaben zu seinem Geschäftssitz, ein Impressum fehlt. Die BaFin hat vor nahezu identischen Websites bereits gewarnt.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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