Erscheinung:03.01.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz auraswiss.net: BaFin warnt vor Angeboten von AuraSwiss
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von AuraSwiss. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website auraswiss.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Website ist inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Formulierungen wie „Die Erweiterung Ihres Vermögens beginnt jetzt!“ locken.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.