Erscheinung:10.01.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Exosmartpro: BaFin warnt vor Website exosmartpro.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Exosmartpro Inc. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website exosmartpro.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die Betreiberin behauptet, in Großbritannien reguliert zu sein. Dies trifft nicht zu.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.