Erscheinung:10.01.2025, Stand:geändert am 25.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor Plattformreihe „Preisgekrönte Produkte und Handelsplattformen“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die ihre Angebote mit den Satz „Preisgekrönte Produkte und Handelsplattformen“ einleiten. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Websites haben eine nahezu identische visuelle und textliche Gestaltung und nutzen denselben oder sehr ähnlichen Aufbau.
Vor folgenden bislang hierzu bekannten Websites wird gewarnt:
lightstocksfx.com
involmo.com
hedgewisemarkets.com
exosmartpro.com
Lightstocksfx.com
fxmiracles.com
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.