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Erscheinung:17.01.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Capitus: BaFin warnt vor weiterer Website capitus.pro

Die BaFin warnt weiterhin vor Angeboten von Capitus. Bereits am 17. Dezember 2024 hatte sie vor Capitus bzw. deren inzwischen inaktiven Website capitus.net gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die fast identische Website capitus.pro. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Die Websites sind inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die den identischen Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ nutzen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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