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Erscheinung:22.01.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz profitflex247.com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website profitflex247.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung ProfitFlex247 auf, ohne Verwendung einer Rechtsform. Er macht keine Angaben zu seinem Geschäftssitz. Der Betreiber behauptet, von der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) autorisiert und reguliert zu sein. Er verlinkt dabei auf die Homepage der FCA zu einer dortigen Veröffentlichung über die Registrierung des Unternehmens Flex Instant Services Ltd. Der BaFin liegen keine Erkenntnisse vor über eine mögliche Verbindung der Flex Instant Services Ltd zu der Website profitflex247.com. Es ist vielmehr von einem Identitätsdiebstahl zulasten des genannten Unternehmens auszugehen.

In letzter Zeit ist bereits eine Vielzahl an Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“ bzw. „Step Into the Trading Arena with Confidence & [Name der Website]” oder neuerdings “Enter the trading arena with confidence & [Name der Website]”. Zudem verfügt die BaFin über Anhaltspunkte über eine Verbindung der Plattformreihe „Betreten Sie selbstbewusst die Handelsarena“ zu der Plattformreihe „Handeln Sie mit Bedacht“, vor der die BaFin ebenfalls bereits gewarnt hat.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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