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Erscheinung:24.01.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz AuraSwiss: BaFin warnt auch vor weiterer Website auraswiss.co

Die BaFin warnt weiterhin vor Angeboten von AuraSwiss. Bereits am 03.01.2025 hat sie vor AuraSwiss bzw. deren inzwischen inaktiven Website auraswiss.net gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die fast identische Website auraswiss.co. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die Websites sind inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die den identischen Eingangssatz „Die Erweiterung Ihres Vermögens beginnt jetzt!“ nutzen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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