Erscheinung:12.02.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz finanzielhilfen.de: BaFin ermittelt gegen das Unternehmen „Finanzhilfen“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Finanzhilfen“ mit Geschäftssitz in Wien. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website finanzielhilfen.de ohne Erlaubnis Bankgeschäfte an. Es wird mit dem Abschluss von Darlehensverträgen geworben. Das Unternehmen bewirbt seine Dienstleistungen auch in den sozialen Medien. Eine „Finanzhilfen“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.