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Erscheinung:19.02.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz swisspro24.org: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website swisspro24.org. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Der Betreiber der Website gibt an, in London, Vereinigtes Königreich, ansässig zu sein. Die BaFin hat bereits am 4. Oktober 2024 vor der vollständig identischen Website swisspro24.io gewarnt. Darüber hinaus sind in letzter Zeit einige weitere Websites mit nahezu gleichem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Erweitern Sie Ihr Trading mit [Name des Betreibers]“.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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