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Erscheinung:25.02.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz megaplatz.pro: BaFin warnt vor MegaPlatz SE

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website megaplatz.pro. Über die Website bietet die angeblich in Berlin ansässige MegaPlatz SE ohne Erlaubnis bzw. Zulassung Bankgeschäfte, Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Konkret bietet sie den Handel mit Kryptowerten, Aktien, Indizes und Rohstoffen an. Die MegaPlatz SE nutzt für Werbezwecke die App Dexovalux. Die MegaPlatz SE behauptet, von der BaFin beaufsichtigt zu sein; dies trifft jedoch nicht zu.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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