Erscheinung:05.03.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Revolvo
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Revolvo. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website revolvo.pro ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die unbekannten Betreiber kontaktieren Verbraucherinnen und Verbraucher und behaupten, ihr Angebot stamme von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH bzw. der Börse Stuttgart GmbH. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.