Erscheinung:14.03.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz checktrade24.com: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website checktrade24.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung CheckTrade24 auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keinerlei Angaben zu seinem Geschäftssitz.
In letzter Zeit ist bereits eine Vielzahl an Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. Dabei beginnt die Präsentation auf den Websites weit überwiegend mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“. Dieser Eingangssatz ist in einigen Fällen geändert worden, wie auch auf der Website checktrade24.com, und lautet dann: „Treten Sie mit [Name der Website} selbstbewusst in die Handelswelt ein“ bzw. „Betreten Sie die Handelswelt selbstbewusst mit [Name der Website]“. Auf Englisch lautet der Satz: „Enter the Trading World with Confidence & [Name der Website]” bzw. (leicht fehlerhaft) „Step Confidently into the World of Trading with & [Name der Website]”. Der sonstige Inhalt der Websites ist im Wesentlichen jedoch identisch geblieben.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.