Erscheinung:01.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Interactive Assets: BaFin warnt auch vor der Website interactiveassets.cc
Die BaFin hat bereits am 27.01.2025, 12.02.2025 und 06.03.2025 vor Interactive Assets gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website interactiveassets.cc. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die unbekannten Betreiber kontaktieren Verbraucherinnen und Verbraucher und behaupten, ihr Angebot stamme von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH bzw. der Börse Stuttgart GmbH. Es wird zudem mit einer Beaufsichtigung durch die BaFin geworben. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.