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Erscheinung:03.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49: BaFin warnt vor den Websites festgeldanlagen-vergleich.de, geldanlagen-49.de, zinskonto-vergleich.de, zinsvergleich-49.de, zinsvergleich49.de.

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites

festgeldanlagen-vergleich.de,
geldanlagen-49.de,
zinskonto-vergleich.de,
zinsvergleich-49.de,
zinsvergleich49.de.

ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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