Erscheinung:08.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz kapeltrix.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kapeltrix.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.