Erscheinung:11.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz XSC Finance: BaFin warnt vor der Website xsc.finance
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Angeboten der XSC Finance. Nach ihren Erkenntnissen bietet das angeblich in Krefeld und London, Großbritannien, ansässige Unternehmen ohne Erlaubnis vorbörsliche Aktien, Krypto Asset Management sowie die individuelle Anlageberatung und die Vermögensverwaltung an.
Wer Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.