Erscheinung:11.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Fasatgh: BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites fasatgh.com und fasat-gh.world
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites fasatgh.com und fasat-gh.world. Nach ihren Erkenntnissen bietet die vermeintliche Handelsplattform Fasatgh dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die unbekannten Betreiber behaupten, der Beaufsichtigung durch die zypriotische Finanzaufsichtsbehörde, der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC), zu unterliegen und daneben noch Lizenzen der Dubai Financial Services Authority (DFSA), Financial Conduct Authority (FCA) und Australian Securities and Investments Commission (ASIC) zu besitzen. Das ist nicht der Fall.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.